Abstiegsregelung: Das Schreckensszenario bleibt erspart

Kein Negativrekord mit acht oder neun Direktabsteigern
Der Württembergische Fußball-Verband beschließt für seine Spielklassen wie erwartet eine verschärfte Abstiegsregelung, aber auch mit einer guten Nachricht für alle Bangenden.
Acht Absteiger? Oder gar neun? Mithin die halbe Spielklasse auf der Kippe? Manch einer hatte bereits mit dem Schlimmsten gerechnet. Inzwischen ist klar: dieses Schreckensszenario bleibt erspart. Der Württembergische Fußball-Verband hat für seine Ligen zwar wie erwartet eine verschärfte Abstiegs­regelung beschlossen – die zwangsläufige Folge der abgebrochenen vergangenen Corona-Saison, in der der Abstieg komplett ausgesetzt worden war und wonach die Staffeln nun mit teils mächtigem Mannschaftsüberhang spielen. Doch wird die Rückführung auf die eigentlich vorgesehenen Teilnehmerzahlen im über­bezirklichen Bereich nicht innerhalb einer, sondern auf zwei Spielzeiten verteilt umgesetzt.
Dennoch happige nächste Saison
Das bedeutet: eben kein Negativrekord mit acht oder neun Direktabsteigern. Eine happige nächste Saison steht freilich dennoch bevor. Auch so zeichnet sich für zahlreiche Teams eine Herkulesaufgabe ab. In der Verbandsliga, die mit 20 statt 16 Startern in die Runde geht, darunter von den Fildern Calcio Leinfelden-Echterdingen, wird es am Ende sechs oder sieben Mannschaften erwischen. Zum Vergleich: vor Jahresfrist waren es nur vier. Rechnet man die Relegation hinzu, ist für den definitiven Klassenverbleib der zwölfte Tabellenplatz nötig. Galten bisher die viel

Saison 2019/20 nun offiziell beendet

Nicht ganz überraschend, aber nun endlich am Verbandstag (20.06.2020) beschlossen - die Saison ist beendet. Die Delegierte des Verbandstages haben mit großer Mehrheit (90,15 %) für ein Ende der Saison 2019/20 zum 30. Juni abgestimmt und entschieden, dass nach Wertung des Quotienten die Erstplatzierten als Meister aufsteigen. Es gibt keine Absteiger. Ausführliche Informationen zum außerordentlichen Verbandstag findet ihr in Kürze auf wuerttfv.de

BW-Fußballverbände sprechen sich für Saisonende zum 30. Juni aus

Bericht vom 12.05.2020 unter WFV unter www.wuerttfv.de
Die drei Fußball-Landesverbände in Baden-Württemberg – der Badische Fußballverband, der Südbadische Fußballverband und der Württembergische Fußballverband – sprechen sich nach eingehenden Beratungen in den Verbandsgremien einhellig für die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30. Juni 2020 aus, so wie es die jeweiligen Spielordnungen vorsehen. Die Beschlüsse erfolgten, nachdem die Bund-Länder-Konferenzen vom 30. April und 6. Mai 2020 keine Rechtslage für eine Rückkehr in den regulären Spielbetrieb in absehbarer Zeit erkennen lassen.
Landesregierung: Mannschaftssport derzeit „nicht abschätzbar“
Die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der Fassung vom 9. Mai 2020 sieht weiterhin umfassende Beschränkungen vor, die eine Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Nach dem Stufenplan für Baden-Württemberg zur Lockerung der CoronaVO konnten zwar Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt am 11. Mai 2020 wieder in Betrieb genommen werden, so dass ein Training unter Beachtung strenger Vorgaben in Kleingruppen und ohne Körperkontakt stattfinden kann. Indes ist nach diesem Stufenplan aber weiterhin „nicht abschätzbar“, wann Mannschaftssport – also u.a. Fußballspiele im eigentlichen Sinne – wieder erlaubt sein wird. Die Gremien aller drei Fußball-Landesverbände sehen vor diesem Hintergrund keine Möglichkeiten mehr, die Meisterschaftsrunden regulär zu beenden.
Wertung nach Quotienten-Regelung: Direkte

Spielbetrieb: Klarheit erst Anfang Mai

Bericht des WFV unter www.wuerttfv.de vom 20.04.2020 :

Seit dem 12. März 2020 ruht der Spielbetrieb im württembergischen Amateurfußball aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das öffentliche Leben. Trotz leichter Lockerungen der Beschränkungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, wann wieder gespielt werden kann.
Nach den Entscheidungen anderer National- und Landesverbände zum Fortgang des Spielbetriebs gibt es eine verständliche Erwartungshaltung, dass sich auch der wfv zeitnah dazu erklärt, wann und unter welchen Voraussetzungen wieder gespielt wird. Aktuell sehen wir uns dazu aber noch nicht in der Lage, und zwar aus den folgenden Gründen:
 
  • Es gibt kein Szenario, das alle Beteiligten zufrieden stellen wird. Wenn zu den vorab vereinbarten Wettbewerbsbedingungen die Saison 2019/20 nicht zu Ende gespielt werden kann, resultieren daraus zahlreiche rechtliche Fragen. Diese lassen wir derzeit extern prüfen und rechnen mit Ergebnissen im Laufe der Woche. Erst dann wollen wir auf einer gesicherten Grundlage in die inhaltliche Diskussion gehen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir uns mit allen rechtlichen Argumenten erst gründlich auseinandersetzen wollen und müssen. Sowohl das Haftungsrisiko der Verbände als auch das persönliche der Entscheidungsträger machen dies erforderlich. Vor allem geht es uns aber darum, die Rechtpositionen der Vereine zu wahren. Deshalb ist ein

Spielbetrieb bis auf weiteres ausgesetzt

Aufgrund aktueller Verordnungen und Verfügungen der Landesregierung sowie der Gesundheitsbehörden ist bereits jetzt abzusehen, dass auch nach Ablauf der bisherigen Spielbetriebs-Aussetzung aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus noch nicht wieder Fußball gespielt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Amateurfußball-Spielbetrieb in Baden-Württemberg und – vorbehaltlich der Entscheidungen der jeweils zuständigen Verbände - voraussichtlich auch im übrigen Bundesgebiet bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme erfolgt mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen.
Derzeit ruht der Fußball-Spielbetrieb in Deutschland auf allen Ebenen; auch ein geregelter Trainingsbetrieb ist nicht möglich. In Baden-Württemberg wurde das Fußballspielen zunächst bis zum 19. April 2020 ausgesetzt. Die zeitliche Befristung auf unbestimmte Zeit zu verlängern ist nun erforderlich, weil derzeit keine verlässlichen Prognosen zur Möglichkeit Sportveranstaltungen durchzuführen möglich sind. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg ist im Hinblick auf den Amateurfußball eindeutig formuliert und für die Fußballverbände bindend.
Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um allen Vereinen genug Vorlauf und Planungssicherheit zu geben. Auf dieses einheitliche Vorgehen haben sich die drei Fußballverbände in Baden-Württemberg verständigt.
 
„Wir sind davon überzeugt, dass der organisierte Fußball selbstverständlich seinen Beitrag leisten und insofern alles unterlassen muss, was ein Ansteigen der Infektionszahlen begünstigt. Gleichzeitig sind wir uns der Verantwortung

ABV 1863 e.V. Stuttgart - Der Verein hat seinen Sitz in Stuttgart und ist beim Vereinsregister unter Nr. 16 VR 3759 eingetragen.