Satzung des FördervereinsLacrosse Freunde Stuttgart e.V.
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- Lacrosse
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§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen "Lacrosse Freunde Stuttgart", soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält nach seiner Eintragung im Vereinsregister den Zusatz "e. V.".
- Der Verein hat seinen Sitz in Stuttgart.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
- Der Verein betreibt die Förderung der Sportart Lacrosse in Stuttgart.
- Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
- Förderung der Leistungsmannschaften in Stuttgarter Vereinen
- Unterstützung bei der Jugendarbeit.
Hierzu sucht der Verein durch Gewinnung von Spenden beizutragen. - Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur und ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins an die Mitglieder sind nicht zulässig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr werden. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt, über den Antrag entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet:
- bei natürlichen Personen durch Tod
- bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit
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